Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Trinkwasserverband Verden ist bemüht, seine Webseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage dafür sind das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst worden sind.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.tv-verden.de und die dazugehörigen Unterseiten.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den rechtlichen Anforderungen
Die Webseiten des Trinkwasserverbandes Verden sind größtenteils, aber noch nicht vollumfänglich barrierefrei.
1.1. Funktionen für den barrierefreien Zugriff
Der Trinkwasserverband Verden setzt auf seinen Webseiten Funktionen für den barrierefreien Zugriff ein. Über das Figuren-Symbol können verschiedene Einstellungen, zum Beispiel der Kontrast, die Schriftgröße oder der Zeichenabstand, einfach und schnell geändert werden. Diese Funktionen verbessern die Nutzerfreundlichkeit der Webseiten.
1.2. Leichte Sprache
Unter dem Menüpunkt „Leichte Sprache“ sind die wichtigsten Informationen über den Trinkwasserverband Verden einfach erklärt zusammengefasst.
1.3. Nicht barrierefreie Inhalte:
Folgende Inhalte sind aus nachstehenden Gründen nicht barrierefrei:
- Eine Erklärung in Deutscher Gebärdensprache ist gemäß § 4 BITV 2.0 auf den Webseiten des Verbandes nicht verfügbar. Die Erstellung eines Videos in Gebärdensprache ist mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden und daher nicht umsetzbar.
- Die PDF-Dateien auf den Webseiten des Trinkwasserverbandes Verden sind nicht barrierefrei zugänglich. Der Grund dafür liegt in dem erheblichen Aufwand, der mit der nachträglichen Bearbeitung der Dateien verbunden ist.
- Nur die neuesten Videos auf den Webseiten des Verbandes haben Untertitel. Die älteren Videos verfügen nicht über diese Funktion, da die nachträgliche Bearbeitung bislang nicht realisiert werden konnte.
- Teilweise fehlende Alternativtexte zu den Bildern auf den Webseiten werden sukzessive nachgearbeitet.
2. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 13. Juni 2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.
3. Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie Hinweise für uns haben oder Ihnen Mängel bezüglich der barrierefreien Gestaltung unseres Angebots auffallen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an oder postalisch an Trinkwasserverband Verden, Weserstraße 9 a, 27283 Verden.
4. Schlichtungsstelle
Falls Ihnen die oben genannte Kontaktmöglichkeit keine zufriedenstellende Antwort geben konnte, können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle hat nach § 9 d NBGG die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen zum Thema Barrierefreiheit in der IT beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511 1204010
E-Mail:
Letzte Aktualisierung: Juni 2025