Für Kunden

Alles zum Thema Zählerwechsel

Alle Informationen rund um den Zählerwechsel, z. B. Terminankündigung, Tipps sowie die gesetzlichen Bestimmungen finden Sie auf dieser Seite.

Terminankündigung

Sie haben von uns einen Termin für den Wasserzählerwechsel bekommen? Der Austausch des Zählers erfolgt für Sie kostenfrei und dauert in der Regel etwa 10 Minuten. Bitte sorgen Sie für die Zugänglichkeit zum Wasserzähler, andernfalls kann die Wechselung leider nicht vorgenommen werden. Die Erlebnisse unseres Mitarbeiters an so einem Arbeitstag haben wir in einem Video festgehalten.

 

Seit 2021 stellen wir unsere Messtechnik schrittweise um und ersetzen die herkömmlichen Wasserzähler durch digitale Wasserzähler mit Funkmodulen. Hiermit werden ausschließlich die für die Abrechnung benötigten Daten erhoben.
Informationen zu den digitalen Wasserzählern finden Sie hier:

 

Tipps für einen gelungenen Zählerwechsel

  • Der Wasserzähler sollte nicht versperrt sein.
  • Bitte sorgen Sie dafür, dass zum angekündigten Termin jemand zu Hause ist.
  • Sollten Sie berufstätig sein, kann evtl. ein Nachbar helfen.

Vorsicht Trickbetrüger!

Falls Sie unsicher sind, ob wirklich der Trinkwasserverband vor der Tür steht, sollten Sie auf folgende Details achten:

  • Sie haben auf jeden Fall von uns eine schriftliche Terminankündigung erhalten.
  • Unser Mitarbeiter erscheint grundsätzlich in dem angegebenen Zeitfenster.
  • Der letzte Wasserzähler wurde vor ca. sechs Jahren gewechselt.
  • Unser Mitarbeiter kann sich ausweisen und trägt Dienstkleidung.
  • Er fährt ein Dienstfahrzeug mit Verbandslogo. 

Datenschutzinformationen nach Art. 13 DS-GVO

Im Folgenden informieren wir Sie darüber, wie wir Ihre Daten im Zusammenhang mit dem Einbau und der Nutzung von digitalen Wasserzählern mit Funkmodul erfassen und verarbeiten.

  1. Verantwortlicher ist der Trinkwasserverband Verden, Weserstraße 9a, 27283 Verden, Tel.: 04231 768-0, E-Mail: info@tv-verden.de
  2. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgender E-Mailadresse: datenschutz@tv-verden.de
  3. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Ermittlung der Wasserverbrauchsdaten und ihrer Übermittlung per Funk zur Abrechnung. Sie dient einer effizienten und ressoucenschonenden Trinkwasserversorgung. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO.
  4. Mit der Ablesung werden nur die für den Betrieb und die Abrechnung erforderlichen Daten erfasst und übermittelt, wie der aktuelle Zählerstand, der Stichtagswert und das Datum sowie ein Fehlercode (Datensparsamkeit, Verhältnismäßigkeit). Die Identifikation erfolgt geschützt über einen Verschlüsselungskey. Die Zuordnung zum dazugehörigen Vertrag/Hausanschluss erfolgt erst bei der Einspielung in das Abrechnungssystem.
  5. Die Speicherung der Daten erfolgt grundsätzlich für die Dauer des Vertragsverhältnisses.
  6. Sie haben das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung.
  7. Weiter haben Sie das Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.

Gesetzliche Bestimmungen

Die Eichfrist für Kaltwasserzähler beträgt 6 Jahre.
Alle Wasserzähler, bei denen die Gültigkeitsdauer der Eichung abgelaufen ist, gelten als nicht geeicht und dürfen im geschäftlichen Verkehr nicht mehr verwendet werden! Ein Austausch des Gerätes ist daher notwendig.

Die gesetzlichen Bestimmungen können Sie hier nachlesen: