Blog - 02.10.2026

Gartenwasserzähler: Daten bereits jetzt übermitteln!

Abzugszähler mit Fernablesefunktion können bei uns erworben werden

Die Gartensaison neigt sich dem Ende zu. Kunden, die einen angemeldeten, geeichten Gartenwasserzähler – auch Abzugszähler genannt – besitzen, können den Zählerstand bereits jetzt bei uns im Zählerstandsportal (www.tv-verden.de/zaehlerstand) hinterlegen. Der spätmöglichste Termin für die Meldung des Zählerstandes, damit wir diesen für die Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigen können, ist der 15. Dezember 2026.

Gartenwasserzähler mit Fernablesefunktion

Wer keine Fristen mehr verpassen möchte, kann bei uns einen geeichten Gartenwasserzähler mit Fernablesefunktion für 47,60 € (brutto) käuflich erwerben und diesen von uns oder einem Installateur seiner Wahl einbauen lassen. Den Zählerstand erfassen wir einmal jährlich Anfang Januar im Rahmen unserer Gesamtauslesung per Fernauslese und berücksichtigen ihn dann auf der Jahresverbrauchsabrechnung. 

Für die Anmeldung ist die Angabe folgender Daten per E-Mail an info(at)tv-verden.de zu beachten: Name des Grundstückseigentümers und Adresse des Grundstücks. Zudem sind Fotos vom alten (nur bei Bestandsanlagen) und neuen Zähler mit erkennbarem Eichjahr und Zählerstand sowie von der Gesamtanlage zu übermitteln. Bei Gartenwasserzählern mit Fernablesefunktion benötigen wir zusätzlich noch den Verschlüsselungs-Key, damit wir den Zählerstand im Rahmen unserer Gesamtauslesung auch erfassen können. 

Eine Besonderheit gibt es für unsere Kunden, die im Gebiet der Samtgemeinde Thedinghausen wohnen. Sie teilen den Einbau eines Abzugszählers unter Angabe der oben genannten Angaben bitte ihrer Samtgemeindeverwaltung mit, die den Gebührenbescheid für Abwasser erstellt.

Selbstverständlich berücksichtigen wir für die Jahresverbrauchsabrechnung auch weiterhin die herkömmlichen Gartenwasserzähler ohne Fernablesefunktion, solange sie geeicht und angemeldet sind, und die Zählerstände bis zum 15. Dezember im Zählerstandsportal (siehe oben) gemeldet wurden. Eine Übermittlung per E-Mail ist nicht möglich.

Grundgebühren in Eystrup, Hämelhausen, Gandesbergen, Hassel und Verden

Bitte beachten Sie, dass in den Gemeinden Eystrup, Hämelhausen, Gandesbergen und Hassel in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya für jeden neu angemeldeten, geeichten Gartenwasserzähler eine monatliche Grundgebühr in Höhe von 2,50 € laut der Abwasserbeseitigungssatzung des Wasserverbandes Nienburger Land anfällt. Die Stadt Verden wird ab dem 01. Januar 2027 für jeden im Stadtgebiet angemeldeten Gartenwasserzähler laut gültiger Abwassersatzung eine monatliche Grundgebühr von 0,50 € erheben. 

Weitere Informationen gibt es per E-Mail an info(at)tv-verden.de oder unter Telefon 04231 768-0.