Blog - 16.05.2025

Gartenwasserzähler: Auf Eichfrist achten

Kunden, die einen Gartenwasserzähler bei uns angemeldet haben, sollten kontrollieren, ob dieser noch geeicht ist.

Der Eichzeitraum beträgt sechs Jahre. Diejenigen, bei denen die Frist 2024 verstrichen ist, sollten sich einen neuen, geeichten Zähler einbauen. Denn wir dürfen auf der Abrechnung (Trinkwasserabrechnung/Gebührenbescheid für Abwasser) nur Zählerstände von gültigen Zählern berücksichtigen. Nachdem Einbau des neuen Gartenwasserzählers benötigen wir ein Foto vom alten Zähler mit erkennbarem Zählerstand, ein Foto vom neuen Zähler, auf dem das Eichjahr und der Zählerstand erkennbar sind, sowie ein Foto von der Gesamtanlage – am besten per E-Mail an info(at)tv-verden.de. Zudem sollten die Kundennummer und das Einbaudatum mitgeteilt werden.

Beim Einbau des Gartenwasserzählers ist auf die korrekte Einbaurichtung (Fließrichtung) zu achten. Zudem muss der Zähler fest verbaut werden.