Blog - 13.08.2024

Wasserentnahmeentgelt in Niedersachsen

Trotz Erhöhung der Gebühr bleiben die Wasserpreise des Trinkwasserverbandes Verden vorerst konstant

In Deutschland erheben derzeit 13 von 16 Bundesländern ein Wasserentnahmeentgelt. Es soll den sparsamen Umgang mit Wasser fördern und dazu verwendet werden, den Gewässerschutz zu verbessern. Die Gebühr ist für die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern oder aus dem Grundwasser zu entrichten. Seit 1992 gibt es das Wasserentnahmeentgelt auch in Niedersachsen, das zuletzt zum 1. Januar 2024 erhöht wurde. Dabei gelten für öffentliche Wasserversorger erheblich höhere Abgabesätze als für andere Nutzergruppen, zum Beispiel die Industrie und die Landwirtschaft.

Die Entgelte, die die Wasserversorger für die Trinkwasserversorgung zu zahlen haben, sind von 0,15 € je m³ auf 0,17 € je m³ gestiegen. Die Industrie zahlt aktuell für Oberflächenwasser, das zur Kühlung eingesetzt wird, eine Gebühr in Höhe von 0,029 Euro und für Grundwasser 0,084 Euro je 1.000 Liter. Vorher waren es 0,026 € bzw. 0,074 € je m³. Bei der Beregnung und Berieselung zu landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder erwerbsgärtnerischen Zwecken werden jetzt 0,016 € je m³ fällig, zuvor waren es 0,014 € je m³.

Der Trinkwasserverband Verden hat im vergangenen Jahr ein Wasserentnahmeentgelt in Höhe von 2.408.648,41 € zahlen müssen. In diesem Jahr wird die Summe aufgrund der Gebührensteigerung höher ausfallen. Trotzdem kann der Trinkwasserverband Verden die Wasserpreise vorläufig noch konstant halten. Die Erhöhungen werden in den kommenden Jahren aber berücksichtigt werden müssen.  

Die Verwendung der Wasserentnahmeentgelte ist zweckgebunden und gemäß § 28 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) grundsätzlich für Maßnahmen des Gewässer- und Naturschutzes vorgesehen. Die Mittel werden laut Matthias Eichler, stellvertretender Pressesprecher des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz, unter anderem für eine naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland und Äcker, für besondere Biotoptypen und nordische Gastvögel, für den Schutz von Wiesenvogelgelege und -küken, für gewässerbezogene Naturschutzprogramme sowie für den Betrieb und die Unterhaltung von landeseigenen Gewässern genutzt.